Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Veranstaltungen

1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen von iXventiv, Inhaber Gerd Bauer (nachfolgend „iXventiv“), gelten für alle Leistungen von iXventiv im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Kursen, Trainingseinheiten und Konferenzen von iXventiv (im Folgenden „Veranstaltungen“) für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet). Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

2 Art und Umfang der Leistung

iXventiv bietet offene Seminare in ihren Räumen und Firmenseminare sowie Einzeltrainings in den mit dem Kunden vereinbarten Räumen an.

2.1 Offene Seminare finden jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit höchstens 12 Teilnehmern statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Unterrichtseinheiten werden durch drei angemessene Pausen unterbrochen. Jedem Teilnehmer steht ein Arbeitsplatz mit der nach Art und Umfang des Seminars erforderlichen technischen Infrastruktur zu. Während den Veranstaltungen der iXventiv werden die Teilnehmer während der Pausen mit Heiß- und Kaltgetränken sowie Gebäck bewirtet. Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus ein Mittagessen Die Bewirtungskosten sind in den Veranstaltungsgebühren enthalten. Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus Seminarunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.2 Die Zeiten für Firmenseminare sowie Einzeltrainings werden einzelvertraglich festgelegt. Findet das Seminar in vom Kunden organisierten Räumen statt, ist dieser für die angemessene und vereinbarte technische Ausstattung der Räume und Bewirtung des Seminarleiters verantwortlich. Darüber hinaus sind Art und Umfang von Schulungsunterlagen jeweils gesondert zu vereinbaren.

2.3 Jeder Teilnehmer erhält für seine Seminarteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat.

2.4 Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei unverschuldetem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

3 Vertragsschluss

3.1 Alle Angebote und Preislisten in den Katalogen und auf der Internetpräsenz der iXventiv sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Mit Absenden einer Anfrage oder durch Anklicken des Buttons „buchen“ auf der Internetpräsenz bzw. durch Abgabe einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag mit iXventiv kommt erst zustande, wenn iXventiv dieses Angebot ausdrücklich annimmt und schriftlich per Brief, Fax oder per E-Mail bestätigt.

3.2 Hat iXventiv Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

4 Widerrufsrecht für Verbraucher, Stornierung, Absage

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, e-Mail) widerrufen.

4.1 Die Frist beginnt frühestens am Tag, nachdem der Kunde eine in Textform (z. B. Brief, Telefax, e-Mail) noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn iXventiv mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

4.2 Der Widerruf ist zu richten an iXventiv, Gerd Bauer, Reginbaldstr.12, 81247 München, Fax +49(89)878 0 677 49 E-Mail: ServcieDesk@iXventiv.de. Dabei muss der Kunde seinen Namen und den Namen der Veranstaltung angeben. Nach Eingang ist iXventiv verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen des Kunden für die Veranstaltung zurückzuerstatten.

5 Stornierung, Absage

Ist der Kunde kein Verbraucher oder ist die Widerrufsfrist gemäß Ziffer 4.1 abgelaufen, gelten die folgenden Bestimmungen:

5.1 Stornierungen müssen schriftlich bei iXventiv erfolgen.

5.1.1 Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Eingang der Kündigung bei iXventiv) kostenfrei zu kündigen.

5.1.2 Bei Kündigung bis zu zehn Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn wird die Veranstaltungsgebühr für einen späteren Termin gutgeschrieben, sofern mit dem Rücktritt eine schriftliche Nachbuchung erfolgt. Bei fehlender Nachbuchung, einem späteren Rücktritt, oder Nichterscheinen ist die Rechnungssumme in voller Höhe fällig.

5.1.3 iXventiv ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.

5.1.4 Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.2 iXventiv ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Aus wichtigem Grund - u.a. bei Erkrankungen des oder der Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl (drei Teilnehmer) - kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6 Rechte an den Schulungsunterlagen

6.1 iXventiv räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch andere überlassene Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien und zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung der Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.

6.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Einzelvertrag.

7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die in den Katalogen und auf der Internetpräsenz angegebenen Preise der iXventiv sind als Nettoeuropreise zu verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, werden gesondert berechnet.

7.2 Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig.

7.3 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert dem Konto der iXventiv gutgeschrieben wurde. Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung berechnet.

7.4 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist iXventiv berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

8 Haftung

8.1 Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat iXventiv dies zu vertreten, so kann iXventiv nach eigener Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9 Datenschutz

9.1 Im Falle einer Registrierung, Anfrage oder Reservierung ist iXventiv berechtigt, die vom Kunden und Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten zu speichern.
Die übermittelten Daten werden von iXventiv nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) durch technische und organisatorische Vorkehrungen geschützt und nicht an externe Dritte herausgegeben, sofern es sich nicht um Daten handelt, die im Rahmen einer Prüfung (zur Identifizierung des Prüfungssteilnehmers) erhoben werden.

9.2 iXventiv ist berechtigt Daten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Prüfung erhoben werden, dem verantwortlichen Prüfungsinstitut (TÜV SÜD, EXIN, ISACA, APMG oder andere) zur Verfügung zu stellen.

10 Verjährung

10.1 Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach dem vereinbarten spätesten Termin der Leistungserbringung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

11 Anwendbares Recht

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der iXventiv. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

(Stand: 12.12.2011)